Kostenträger in der Privatpraxis
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Psychotherapie in der Regel nur bei niedergelassenen Psychotherapeuten. Da dort die Wartezeiten jedoch oft unzumutbar lang sind, werden auch Behandlungen in Privatpraxen übernommen. Jedoch ist die Genehmigung der Therapie dabei erschwert. So benötigen sie wenn Sie gesetzlich versichert sind und in einer Privatpraxis behandelt werden möchten folgende Unterlagen:
- Ein persönliches Anschreiben an die Krankenkasse
- Ein Protokoll der unerfolgreichen Bemühungen um einen Therapieplatz bei niedergelassenen Kolleg_innen
- Einen Konsiliarbericht vom Hausarzt/Psychiater
- Sowie eine Sprechstunde (mind.50min.) bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten. (inklusive ausgefülltem PTV11) Auf dem Formular sollte Verhaltentherapie angekreutzt werden und „Akuttherapie“ sollte nicht angekreutzt werden.
Trotz dieses umfangreichen Vorlaufes, kommt es häufig vor, dass Anträge auf Psychotherapien in Privatpraxen abgelehnt werden. Dies sollte jedoch nicht ganz entmutigen da, nach eingelegtem Widerspruch die Kosten oft doch getragen werden.
Weiterführende Informationen zum Kostenerstattungsverfahren erhalten sie unter:
https://www.lpk-bw.de/sites/default/files/nachrichten/broschuren/201310-bptk-ratgeber-kostenerstattung.pdfhttp




